Herzlich willkommen beim bkj

... dem Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e.V.

Der bkj wurde 1994 als schulenübergreifender Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen gegründet.

Der Bundesverband bkj untergliedert sich in verschiedene Landes- bzw. Regionalgruppen. Einmal im Jahr findet eine Delegiertenversammlung statt, in die die Landes- bzw. Regionalgruppen entsprechend ihrer Mitgliederzahl Delegierte entsenden.

Der bkj veranstaltet regelmäßig wissenschaftliche Fachtagungen, auf denen Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen aus dem Gebiet der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu aktuellen Fachthemen referieren und die den Mitgliedern Gelegenheit zum Austausch und zur Fortbildung bieten.

Der bkj arbeitet eng mit den anderen Berufs- und Fachverbänden zusammen. Hierdurch können wir unsere Interessen und spezifischen Anliegen als im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie tätigen Psychotherapeut*innen wirksam vertreten und gemeinsame Interessen betonen.

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Aktuelles

Stellungnahmen

Zum Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Stellungnahme zum BERICHT DER KOMMISSION ZUR REPRODUKTIVEN SELBSTBESTIMMUNG UND FORTPFLANZUNGSMEDIZIN ARBEITSGRUPPE 2: MÖGLICHKEITEN ZUR LEGALISIERUNG DER EIZELLSPENDE UND DER ALTRUISTISCHEN LEIHMUTTERSCHAFT Die Kommission hat sich intensiv mit den psychosozialen Aspekten auseinandergesetzt, was sehr zu begrüßen ist. Wir konzentrieren uns in der Bewertung der Empfehlungen auf die Kinder (Ungeborene, Neugeborene, Kinder, Jugendliche) und auf deren Beziehungen zu primären, signifikanten Bezugspersonen. … mehr "Zum Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin"

Pressemitteilungen

PM 12.04.2024: Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz

PM Referentenentwurf Versorgungsgesetz Die Gruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen wird in eine eigene Arztgruppe im neuen Gesundheitsstärkungsgesetz eingruppiert. Der neue Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, der Entwurf des Gesundheits­stärkungsgesetzes – GVSG, sieht eine Änderung unter dem §101 vor.mehr "PM 12.04.2024: Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz"