FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

Bezahlen die Krankenkassen eine Psychotherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten psychotherapeutischer Behandlungen, wenn eine Indikation vorliegt und die Behandlung von einem*r Gutachter*in befürwortet wird. Die Behandlung muss von einem*r kassenzugelassenen Psychotherapeuten*in durchgeführt werden.

Bei Privatkassen hängt die Kostenübernahme von der Art des Vertrages ab, den der*die Versicherte mit der Krankenkasse abgeschlossen hat. Einige Kassen zahlen nur einen Anteil der Kosten, andere nur eine bestimmte Stundenzahl pro Kalenderjahr.

Kann ich eine*n Psychotherapeuten*in ablehnen?

Für eine Psychotherapie ist es wichtig, dass sich zwischen dem*r Patienten*in und dem*r Psychotherapeuten*in eine gute vertrauensvolle Beziehung entwickelt. Daher ist es wichtig, Störungen im Kontakt (z.B. fehlende Sympathie) ernst zu nehmen. In der Regel dienen die probatorischen Sitzungen zu Anfang einer Psychotherapie zur Abklärung, ob man mit dem *r Psychotherapeuten*in auskommt. Aber auch später ist es jeder Zeit möglich, die Behandlung zu beenden oder auch den*die Psychotherapeuten*in zu wechseln.

Warum muss man so lange auf einen Behandlungsplatz warten?

Die Niederlassung als Psychotherapeut*in (wie auch bei den Ärzten*innen) unterliegt Regelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen (sogenannte Bedarfsplanung), in der eine bestimmte Verhältniszahl einer gewissen Region zwischen Bevölkerungsdichte und Arzt*Ärztin festgelegt wurden. Dies bedeutet, dass man sich als Psychotherapeut*in nicht frei niederlassen kann, sondern einen Antrag beim zuständigen Zulassungsausschuss stellen muss. Die meisten Bezirke in Deutschland sind für neue Niederlassungen gesperrt.

Dies hat insbesondere bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zu erheblichen Versorgungsengpässen geführt, die zum Teil sehr erhebliche Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten mit sich bringen.

Zu bedenken ist dabei auch, dass das Zeitfenster, um Kinder und Jugendliche behandeln zu können, in der Regel auf den Nachmittag und frühen Abend begrenzt ist, so dass nur bestimmte Kapazitäten pro Psychotherapeut*in zur Verfügung stehen. Da psychotherapeutische Behandlungen auch zeitintensiv sind, also oft mehrere Monate bis Jahre benötigen, dauert es oft lange, bis ein neuer Behandlungsplatz frei wird.

Gibt es auch „Online-Psychotherapie“?

Eine psychotherapeutische Behandlung setzt den direkten Kontakt zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in voraus. Nur in diesem engen Kontakt kann die erforderliche Beziehung, die für eine erfolgreiche Behandlung notwendig ist, aufgebaut werden. Entsprechende Regelungen sind auch in den Berufsordnungen der Psychotherapeut*innenkammern festgelegt. Unterstützende Angebote über Telefon oder Internet sind als ergänzende Maßnahmen im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung möglich, ggf. auch als Nachsorge nach einer stationären Behandlung oder zur Überbrückung bis zur Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie.