Hier können Sie bkj-Mitglied werden
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Bundesverband.
Mitgliedschaft
Psychotherapeut*innen, die schwerpunktmäßig im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie tätig sind, können Mitglied im bkj werden:
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (PsychThG von 1998)
- Fachpsychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche (PsychThAusbRefG von 2019)
- Psychotherapeut*innen mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PsychThAusbRefG von 2019)
- Ärztliche Psychotherapeut*innen, die schwerpunktmäßig im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie tätig sind
- Psychotherapeut*innen in Weiterbildung
Beitragsfreie Mitgliedschaften bestehen für:
- Studierende im Masterstudiengang Psychotherapiewissenschaften (PsychThAusbRefG von 2019)
- Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PsychThG von 1998)
Reduzierte Mitgliedschaft nach Abschluss der Ausbildung.
Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle.
Mitgliedsantrag
Einfach Online, per Mail oder Post unterschrieben an die bkj-Geschäftsstelle. Vielen Dank!
Satzung & Beitragsordnung
Satzung bkj-ev
Beitragsordnung bkj_September 2022
Beitragsordnung bkj Januar 2025