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PM 05.03.2024: Neue Kassensitze für Psychotherapeut*innen in NRW, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz setzen Maßstäbe – Aufruf an andere Bundesländer zur Nachahmung

PM 05.03.2024 neue Kassensitze für PsychotherapeutInnen in NRW

Neue Kassensitze für Psychotherapeut*innen in NRW, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz setzen Maßstäbe – Aufruf an andere Bundesländer zur Nachahmung

Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung hat zum 19.01.2024 erfolgreich neue Kassensitze für Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen geschaffen, in Anlehnung an Schleswig-Holstein. Diese Maßnahme ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten. Trotz bundesrechtlicher Begrenzungen hat NRW innovative Wege gefunden, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Dieser wurde durch das NRW-Gesundheitsministerium sorgfältig ermittelt, wobei die Versorgungsquote als Leitfaden diente. Psychotherapeut*innen aus diesen Regionen haben nun die Möglichkeit, sich um die neu geschaffenen Plätze zu bewerben.

Philipp Dausmann, PiA-Vertreter im Vorstand des bkj, der seine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in NRW absolviert, betont: „Mit der Schaffung von 24,5 neuen Kassensitzen in einigen Gemeinden stellt NRW sicher, dass die psychotherapeutische Versorgung auch außerhalb der Großstädte gewährleistet ist. Dieser Schritt, der seit 2019 durch eine gesetzliche Regelung für "strukturschwache Teilgebiete" ermöglicht wird, markiert eine sinnvolle Initiative zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung im ländlichen Raum.“

Zum 28.02.2024 zog die kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) nach. Der Landesausschuss der Ärzt*innen und Krankenkassen hat zwölf neue psychotherapeutische Sitze für Rheinland-Pfalz genehmigt, um den Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen in der Region zu decken. Dieser Schritt zeigt, dass auch durch Anpassungen in der Bedarfsplanung Verbesserungen erzielt werden können. Das ist sowohl für die Patient*innen als auch für psychotherapeutisch tätige Kolleg*innen überaus erfreulich, obwohl man sich mehr Sitze erhofft habe.

Angesichts dieser Maßnahmen ruft der Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bkj e.V.) andere kassenärztliche Vereinigungen, neben Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein und Westfalen-Lippe, dazu auf, ähnliche Initiativen zu ergreifen. Dr. Inés Brock-Harder, Vorsitzende des bkj, betont die Wichtigkeit der Wahrung der Quote zwischen Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen. „Wir fordern die übrigen kassenärztlichen Vereinigungen auf, ebenfalls innovative Lösungen zu finden, um den steigenden Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung zu decken und diesem Beispiel zu folgen. Dieser Appell richtet sich insbesondere an die Flächenländer im Osten Deutschlands.“, so Dr. Brock-Harder weiter.

Diese Maßnahmen seien wichtige erste Schritte, um die Bedarfsplanung in Richtung des tatsächlichen Bedarfs zu entwickeln. Dennoch dürfe nicht übersehen werden, dass eine umfassende Überarbeitung der allgemeinen psychotherapeutischen Bedarfsplanung dringend erforderlich ist. Ebenso sollte eine spezifische Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Betracht gezogen werden, um ihre einzigartigen Bedürfnisse und Anforderungen besser zu adressieren.

Für Rückfragen:  Philipp Julian Dausmann, piavertretung@bkj-ev.de, Frau Dr. Inés Brock-Harder, mobil: 0170 3632365