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Pressemitteilung

Viel Bürokratie – zweifelhafter Nutzen

Psychotherapeut*innen nehmen Stellung zum Abschlussbericht des IQTIG zum „Qualitätssicherungsverfahren zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter“ – QS-Falldokumentation in der Praxis („Klassikverfahren“)

Berlin, 13.04.2022 – In ihrer Stellungnahme zum Abschlussbericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) fordert ein breites Bündnis der Psychotherapeut*innen, bestehend aus der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) und dem Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), konkrete Nachbesserungen vor Einführung des sogenannten „Klassikverfahrens“ zur Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie.

Das am grünen Tisch geplante Qualitätssicherungsverfahren betrifft insgesamt ca. 40.000 Psychotherapeut*innen. Das Bündnis kritisiert, dass das Verfahren mit der darin geforderten Dokumentation der Qualitätsindikatoren, die für jeden einzelnen Therapiefall gelten, zu einem sehr hohen bürokratischen Aufwand in der Praxis führe, zumal es sich um eine Vollerhebung – also einer für alle Patient*innen in Richtlinienpsychotherapie – handelt.

Eine generelle Prüfung der Machbarkeit z.B. in einer Testregion, ist vorab unabdingbar, um die zusätzlichen Belastungen, therapeutische, technische und organisatorische Störungen im Vorfeld zweifelsfrei auszuschließen.

Das Bündnis fordert, dass eine empirische Erhebung der benötigten Zeit pro Patient oder Patientin und der daraus entstehenden Kosten veranlasst wird, orientiert an den Kosten für die Arztminute in der ambulanten Versorgung. Zudem müsse statt der Vollerhebung eine Stichprobenerhebung eingeführt werden, um hier ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen im Interesse einer tatsächliche Qualitätsverbesserung herzustellen.

Auch müsse vor der flächendeckenden Einführung eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation stattfinden, so die Forderung der Psychotherapeut*innen, und diese müsse feststellen, ob sich die Behandlungsqualität durch Einsatz des neuen Instruments tatsächlich verbessere. Auch müsse diese Evaluation belegen, dass das geplante Verfahren keinen schädlichen Einfluss auf den Therapieprozess und die psychotherapeutische Beziehung nehme.

Darüber hinaus beurteilen die Verbände insbesondere die Qualitätsindikatoren zur Kooperation und zur patientenindividuellen Anwendung und Auswertung von standardisierten Instrumenten und deren konkrete Ausgestaltung mit den dazugehörigen Items als tiefgreifende Eingriffe in die Indikationsentscheidungen der Psychotherapeut*innen und damit als externe Eingriffe in den individuellen Therapieprozess selbst sowie in die therapeutische Beziehung. Beim letzten Qualitätsindikator empfiehlt das IQTiG deren Aussetzung für die analytische Psychotherapie und konterkariert damit die gesetzliche Vorgabe, dass das Instrument verfahrensunabhängig angewendet werden können muss.

Das Verbändebündnis fordert daher eine Streichung dieser Qualitätsaspekte. Zudem weist es darauf hin, dass die Expert*innen bei keinem einzigen der Indikatoren einen Hinweis auf ein Verbesserungspotenzial bestätigt hätten, was im Abschlussbericht des IQTiG aber keinerlei Beachtung findet.

Die Psychotherapeut*innen kritisieren zudem, dass die geplanten Referenzbereiche für die Indikatoren mit 90 oder 95 Prozent viel zu hoch und außerdem willkürlich festgelegt worden seien. Den hoch individuellen Therapieprozessen und Störungskonstellationen würden diese Festsetzungen in keiner Weise gerecht. Stattdessen liege ihnen die Vorstellung einer Einheitspsychotherapie zugrunde, die das Verbändebündnis entschieden ablehne.

Es weist hingegen auf das Eckpunktepapier der KBV zur Neuausrichtung der Qualitätssicherung hin. Darin würden die fünf wichtigsten Impulse für eine Neuausrichtung aufgezeigt. Auf diese, so heißt es in der Stellungnahme der Verbände, sollte das geplante QS-Verfahren in der ambulanten Psychotherapie ausgerichtet werden.

https://www.kbv.de/media/sp/Faktenblatt_Neuausrichtung_sQS.pdf

 

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