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PM 27.11.2024 zur Präsentation des Kindergesundheitsberichts 2024 der Stiftung Kindergesundheit – Schwerpunkt Schule und Gesundheit

PM 27.11.2024 Zur Präsentation des Kindergesundheitsberichts 2024 der Stiftung Kindergesundheit - Schwerpunkt Schule und Gesundheit

„Wohin sollen die psychisch kranken Kinder und Jugendlichen vermittelt werden?“ (bkj)

Die Schule ist ein wesentlicher Lebensort für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland und hat deshalb auch eine besondere Verantwortung für deren Bildung und Gesundheit. Neben besorgniserregenden Befunden zur Ernährung und Bewegung – ca. 15% Adipositasrate – steht die mentale Gesundheit im Fokus des Berichtes. Die Forderungen an die Politik, die führende Expert*innen aufgrund der Faktenlage entwickelt haben, richten sich insbesondere in Richtung personelle und strukturelle Verbesserungen. Erschütternd ist zudem die fortwährend zu geringe Zahl von Schulpsycholog*innen in den meisten Bundesländern, obwohl wir gegenwärtig bei Kindern und Jugendlichen davon ausgehen, dass 20% psychische Probleme haben.
Beispielsweise Symptome depressiver Störungen steigen bedenklich. Diese psychische Krankheit muss früh behandelt werden.

In den Forderungen der Stiftung Kindergesundheit wird auf das erfolgreiche Modell der Schulgesundheitsfachkräfte verwiesen, das jedoch in den knapp 33.000 Schulen der Bundesrepublik nur an 140 Standorten etabliert ist. Dadurch wird das hohe Potenzial für Public Health in den Schulen nicht genutzt und bildet sich unter anderem im schlechten Abschneiden Deutschlands in den HBSC-Studien ab. Nur 13% der Schüler*innen werden als Gesundheitskompetent eingestuft. Im Bereich der mentalen Gesundheit ist zudem eine deutlichere Belastung von Mädchen zu beobachten.

Psychische Belastungen müssen früher erkannt werden und gezielte Präventionsprogramme sollen Belastungen reduzieren sowie Resilienz und Selbstwirksamkeit steigern, um den Raum Schule zu einem gesundheitsfördernden Lebensort zu entwickeln. Hierfür braucht es einen Masterplan im föderalen Schulsystem, Koordination und Vernetzung der verschiedenen Akteure – auch zur Entlastung der Lehrer*innen. Aber es gibt noch immer zu wenige ausgebildete und speziell geschulte Fachkräfte an den Schulen, Schulpsycholog*innen müssen 5000 und mehr Schüler*innen versorgen und Sozialarbeit an Schule ist auch zunehmend an der Belastungsgrenze.

Diese so dringend notwendige Transformation des Lebensortes Schule benötigt Übergangsmaßnahmen und vor allem viel Zeit – Zeit, die wir nicht mehr haben.

Und selbst wenn eine psychopathologische Symptomatik frühzeitig erkannt wird, stellt sich derzeit eine entscheidende Frage für den Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e.V. (bkj): Wohin sollen die betroffenen Kinder und Jugendlichen vermittelt werden? Die ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist in weiten Teilen der Bundesrepublik nicht bedarfsentsprechend ausgebaut und finanziert, die Weiterbildung junger Psychotherapeut*innen stockt und Kliniken haben sehr lange Wartelisten. „Ein Lösungsteil findet sich im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Demzufolge soll die ambulante Psychotherapie eine eigene Bedarfsplanung erhalten, damit psychisch erkrankte junge Menschen auch im ländlichen Raum und in unterversorgten Städten zeitnah mit ambulanten Psychotherapieplätzen versorgt werden können.“ betont der stellv. Vorsitzende Stephan Osten.

„Wir appellieren an die Fraktionen des Bundestages, dieses Gesetz noch zu verabschieden, es liegt dem Bundestag ausverhandelt vor. In unserem Beruf gibt es zum Glück noch keinen
Fachkräftemangel, aber einen eklatanten Mangel an Niederlassungsmöglichkeiten mit sog. „Kassensitzen“, der durch die Umsetzung des GVSG behoben werden könnte. Dieser politische Erfolg
darf nicht durch den Bruch der „Ampel“ aufs Spiel gesetzt werden“, warnt Vorsitzende Inés Brock-Harder.