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PM 24.06.2024: Positionspapier bkj Finanzielle Nachteile und hohe Ausstattungsbedarfe für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen müssen ausgeglichen werden

PM 24.06.2024 Ausstattungsbedarfe KJP Position DV

Frankfurt/M., den 23.6.24

Positionspapier bkj

Finanzielle Nachteile und hohe Ausstattungsbedarfe für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen müssen ausgeglichen werden

Der Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bkj) hat auf seiner jährlichen Delegiertenversammlung unter anderem den viel höheren Aufwand bezüglich Praxisausstattung und Raumkapazität diskutiert. Die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der Spanne von 0-21 Jahren unterscheidet sich hierbei bedeutsam von der ambulanten Psychotherapie für Erwachsene. Unabhängig von der psychotherapeutischen Schule, die in einer kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Praxis vertreten wird, gibt es beispielsweise einen extrem höheren Bedarf an Materialien und Raumgröße als für die eher auf Gespräche fokussierte Behandlung von psychisch kranken Erwachsenen.

Zudem sind komplexere Problemstellungen zu konstatieren: Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeut*innen haben in der Regel nicht nur einen Patienten als zu behandelnden Menschen, sondern auch deren mitunter komplexen Bezugssysteme einzubeziehen: Schulen, ASD, Jobcenter, SPFH, Wohngruppen und natürlich auch die oft diversifizierten und problematischen Familienstrukturen. Sie müssen nicht nur mit den Angehörigen der Herkunftsfamilie, sondern auch mit Lehrer*innen, Erzieher*innen, Jugendämtern, Jugendrichter*innen u.v.a. zusammenarbeiten.

Die Patient*innen und Sorgeberechtigte haben meist nur am Nachmittag und am Abend Zeit, dies wird zudem verschärft durch die Ganztagsschulen. Die Zuverlässigkeit von Kindern und Jugendlichen bzgl. Termintreue ist geringer, z.B. durch eigene Erkrankung oder kranken Eltern und Geschwistern sowie schwankender Therapiemotivation etc., was finanzielle Einbußen durch kurzfristige Absagen bedeutet, die nicht kurzfristig neu besetzt werden können.

Dazu kommen diverse Telefonate mit den Eltern und anderen Bezugspersonen, die nicht zusätzlich honoriert werden. Auch die wünschenswerte Netzwerkarbeit mit Schulen sollte dabei in den Blick genommen werden.

Wenn wir frühe Regulationsstörungen behandeln, benötigen wir Möglichkeiten mit Kleinstkindern und ihren Bezugspersonen sich auf dem Boden und spielerisch zu bewegen, dazu braucht es gemütliche Kuschel-, Liege- und Tobeecken. Für Kinder im Vorschulalter braucht es ein breit gefächertes Angebot von Spielmaterialien für Kampfspiele, Regelspiele, Rollenspiele, Puppenhäuser, Ritterburgen und Handpuppen. Um erfolgreich mit Kindern im mittleren Kindesalter therapeutisch zu arbeiten, benötigen wir viel Platz im Raum, Bewegungsfreiheit und im Idealfall Möglichkeiten zum Verkleiden, ausleben körperlich aggressiver Interaktionen und Klettersteine zum Höhlen bauen. Spielküchen zur Versorgung, Bälle zum Werfen, Schaukeln, Hängematte, Zelt, Baumaterialien, Kicker aber auch Möglichkeiten für Symbolisierungen im Sandkasten oder mit anderen haptischen Materialien in Kisten. Daneben für Jugendliche therapeutische Spiele, Kartensets, Stuhldialoge für Elternarbeit, Material für Aufstellungen, Flipcharts, Tafeln und Pinnwände, Musikinstrumente, Entspannungsmöglichkeiten und psychologische Tests für jede Altersgruppe, die nicht nur teuer sind, sondern auch Platz in Regalen brauchen. Ein größeres Spektrum an Störungsbildern mit entsprechendem Testmaterial und verschiedene Entwicklungstests werden benötigt.

Erhöhte Gewerbemieten bei erweitertem Raumbedarf sind zudem eine hohe zusätzliche wirtschaftliche Belastung.

„Zusammengefasst könnte man sagen, ein nett gestalteter Raum mit zwei bequemen Sitzmöglichkeiten und vielleicht einer Couch für die psychotherapeutische Behandlung von Erwachsen ist nicht zu vergleichen mit dem Equipment, das in einer kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen, gut ausgestatteten Praxis benötigt wird. Diese finanziellen Mehrbedarfe, auch was die Miete für verschiedene Räume und Wartebereiche, in der Eltern und ggf. Geschwister sich auch in der Wartezeit aufhalten können, sind in den Honorarordnungen keinesfalls abgebildet.“ konstatiert die Vorsitzende Dr. Inés Brock-Harder.

Deshalb hat die Delegiertenversammlung sich darauf verständigt, Wege zu finden, wie diese Ausstattungsbedarfe sich in einer Mehrbedarfsklausel abbilden lassen. Die Grundpauschale löst das Problem nicht: Bei den Niedergelassenen weist die höhere KJP-Grundpauschale im Quartal im Grunde schon auf das Problem hin, aber die knapp 39 € mehr pro Quartal sind ein marginaler Ausgleich zum finanziellen und zeitlichen Aufwand der in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen zusätzlich anfällt.