Pressemitteilungen

PM 22.01.2024: Kindschaftsrechtsreform stärkt die Position des Kindes und wird modernen Familienformen gerecht

PM 22.01.2024 Reform des Kindschaftsrechts

Kindschaftsrechtsreform stärkt die Position des Kindes und wird modernen Familenformen gerecht

Der Bundesverband für Kinder - und Jugendlichenpsychotherapie (bkj) begrüßt die vom BMJ vorgelegen Eckpunkte zur Reform des Kindschaftsrechts. Da die Verankerung der Kinderrechte in das Grundgesetz in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert war, ist es nunmehr eine gute Absicht, Grundsätze wie das Kindeswohlprinzip, die Berücksichtigung des Kindeswillens und das Recht auf gewaltfreie Erziehung an den Anfang des Kindschaftsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu stellen.

Insgesamt soll die Position des Kindes in der neuen Fassung eine stärkere Rechtsposition erhalten. Da Bindungen zu mehr als den Hauptbezugspersonen (Eltern) für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung bedeutsam sind, ist die Absicht, nunmehr Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit ihren Großeltern und Geschwistern, mit anderen Bezugspersonen sowie mit leiblichen, nicht rechtlichen Elternteilen zu geben, wichtig. Auch dem Autonomiestreben im Jugendalter wird durch die Einführung von Mitentscheidungsbefugnissen (ab dem 14. LJ.) bezüglich sorge- und umgangsrechtlichen Belangen künftig Rechnung getragen.

Insbesondere hervorheben möchten wir, dass der Gesetzgeber die Bedrohung der kindlichen Entwicklung durch erlebte oder miterlebte häusliche Gewalt ernst nehmen muss und in solchen Fällen ein weiteres gemeinsames Sorgerecht ausschließt, also auch wenn das Kind selbst nicht Opfer der Gewaltausübung ist. Die stellv. Vorsitzende des bkj, Marion Schwarz weist darauf hin, dass „gerade in Sorge- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht solche Konstellationen oftmals eine große Rolle spielen. Aus kinderpsychotherapeutischer Sicht ist hier der Schutz des Kindes vor erneuter Traumatisierung und Verängstigung als Maßstab für richterliche Entscheidungen z.B. bei Umgangsvereinbarungen zu priorisieren vor dem Recht eines Elternteils auf Umgang“.

Weiterhin ist geplant, das Abstammungsrecht zu reformieren, um der gesellschaftspolitischen Entwicklung von Familien der letzten Jahre gerecht zu werden. So soll die Rolle des leiblichen Vaters gestärkt werden, was aus psychologischen Gründen zu begrüßen ist, da jeder Mensch zur gesunden Identitätsentwicklung ein (positives) Mutter- als auch Vaterbild braucht. Die Anerkennung der Vaterschaft unabhängig von anderen rechtlichen Verpflichtungen kann ebenfalls dazu beitragen, dass es für Kinder unkomplizierter wird Kenntnis der eigenen Abstammung zu erhalten.

Für die Anerkennung der gelebten Vielfalt von Familienformen ist es zeitgemäß, Adoptionsmöglichkeiten für Regenbogenfamilien zu modernisieren. Dabei muss immer auch vom Kind aus gedacht werden. Es ist sinnvoll in lesbischen Lebensgemeinschaften die Frau, die das Kind nicht geboren hat, unkompliziert die Rechte einer zweiten Mutter zu gewähren, dennoch sollte dem Kind so früh wie möglich auch die Samenspende erklärt werden. Jedes Geheimnis ist ungünstiger als die frühe Aufklärung des Kindes. Im Idealfall, darf das Kind seinen leiblichen Vater zu gegebenem Zeitpunkt kennenlernen dürfen.

„In der Vergangenheit haben etliche Kinder und Eltern darunter gelitten, dass es große rechtliche Hürden gab, gemeinsam für Kinder Verantwortung zu übernehmen. Im vorliegenden Eckpunktepapier wird jedoch klargestellt, dass es auch zukünftig nur zwei Eltern gibt. Darüber hinaus dürfen aber Vereinbarungen getroffen werden, die dem Wohl des Kindes dienen.“ kommentierte Vorsitzende Dr. Inés Brock-Harder die vorliegenden Eckpunkte des Abstammungsrechtes.

Für Rückfragen: Fr. Dr. Inés Brock-Harder 0170 36 323 65, Fr. Marion Schwarz 0171 26 01 903