Pressemitteilungen

PM 12.04.2024: Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz

PM Referentenentwurf Versorgungsgesetz

Die Gruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen wird in eine eigene Arztgruppe im neuen Gesundheitsstärkungsgesetz eingruppiert.

Der neue Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, der Entwurf des Gesundheits­stärkungsgesetzes – GVSG, sieht eine Änderung unter dem §101 vor.

Die KJP´s bilden eine Arztgruppe mit einem allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad; für diese Arztgruppe soll zum Stand vom 31.12.2023 der Bedarf neu ermittelt werden.

Dipl.-Psych. Hildegard Scherpe, im Vorstand des Bundesverbandes für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bkj e.V.), hebt hervor, dass für uns Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeut*innen (KJP´s) durch diese Veränderung des Versorgungsgesetzes endlich möglich wird, eine Bedarfsplanung vor Ort an der Patientengruppe der Kinder und Jugendlichen zu orientieren. Dadurch müssen mehr Kassensitze für die KJP´s in dem direkten Umfeld der Familien geschaffen werden. Der Aufwand für die langen Anfahrzeiten zu den Praxen in den Städten, wo mehr KJP´s zugelassen sind, wird dann für die Familien weniger. „Die Kinder und Jugendlichen können dann öfters mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad zu ihrem Therapieplatz fahren.“

Angesichts dieser Veränderung des Gesundheitsversorgungsgesetzes fordert der Bundesverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bkj e.V.) eine schnelle Umsetzung des Gesetzes, damit sich die langen Wartezeiten vor Ort für die Familien möglichst schnell verändern.