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PM 09.07.2026 zum Thema „Bundestag soll am 10. Juli über GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abstimmen bkj warnt vor Schäden für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“

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Bundestag soll am 10. Juli über GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abstimmen

bkj warnt vor Schäden für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Wiesbaden, 09. Juli 2026 – Die Bundesregierung will den Bundestag zwingen einen unausgereiften Gesetzentwurf mit weitreichenden Folgen für die gesamte Gesundheitsversorgung noch vor der Sommerpause abzustimmen. Der Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e. V. (bkj) lehnt die Änderungen bei psychotherapeutischen Leistungen entschieden ab. Es geht dabei nicht nur um einzelne Vergütungsposten: Der Entwurf schreibt fest, dass psychotherapeutische Arbeit an Kindern und Jugendlichen wirtschaftlich geringer bewertet wird als bisher – und wertet damit ein ganzes Berufsfeld ab, dessen Bedeutung angesichts steigender psychischer Erkrankungszahlen im Kindes- und Jugendalter unbestritten ist.

Was konkret zur Abstimmung steht

  • Die ersatzlose Streichung der gesetzlichen Schutzregelung für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen (§ 87b Abs. 2 Satz 4 SGB V)
  • Den Wegfall der Zuschläge für Kurzzeittherapie zum 1. Januar 2027
  • Die Rückführung extrabudgetärer Vergütungsregelungen in der ambulanten Psychotherapie.

Diese Maßnahmen treffen eine Versorgung, die bereits zum 1. April 2026 eine Honorarkürzung von 4,5 Prozent hinnehmen musste. Der Gesetzentwurf selbst liefert den Beleg für die eigene Schadensprognose: § 87b Abs. 2 Satz 7 n. F. schreibt fest, dass zum 31.12.2026 noch offene Behandlungskontingente bis Ende 2027 nach bisherigem Recht vergütet werden. Eine solche Übergangsregelung ist keine Formalie – sie zeigt, dass die Versorgungsfolgen im Gesetzgebungsverfahren bekannt waren. Genau deshalb erwartet der bkj, dass sie in der Schlussabstimmung noch berücksichtigt werden.

Wiederholte Honorarkürzungen sind dabei nicht nur eine wirtschaftliche Belastung einzelner Praxen. Sie senden ein Signal an ein ganzes Berufsfeld: Psychotherapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gilt der Gesundheitspolitik als verzichtbarer als andere ärztliche und therapeutische Leistungen. Dieses Signal kommt an – in einer Weiterbildung, die seit Jahren unterfinanziert ist, und in einer wachsenden Zahl von Absolvent:innen, die der direkten Patientenversorgung den Rücken kehren, weil sich Niederlassung wirtschaftlich kaum noch trägt.

Bedeutung für Kinder und Jugendliche

Psychotherapeutische Versorgung für Minderjährige hat bereits heute die längsten Wartezeiten im System. Weniger wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter Praxen bedeutet weniger Neuniederlassungen und weniger freie Kapazitäten – nicht in einigen Jahren, sondern in einer Versorgungssituation, die schon jetzt an ihrer Belastungsgrenze arbeitet. Anders als Erwachsene haben Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit, Wartezeiten durch Ausweichen auf den Privatmarkt zu kompensieren.

Das Bundessozialgericht hat wiederholt verfassungsrechtliche Mindeststandards für die Vergütung genehmigungspflichtiger, zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen festgestellt. Die Streichung der gesetzlichen Schutzregelung ändert an diesen Standards nichts – sie verschiebt die Auseinandersetzung lediglich vor die Gerichte und produziert damit exakt das, was ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz eigentlich vermeiden soll: Unsicherheit, Verfahren, Kosten. Für die Patient:innen bedeutet das in der Zwischenzeit: weniger Praxen, die neue Fälle annehmen.

Breite fachliche Kritik

Zu der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 22. Juni 2026 äußerten sich Sachverständige aus vielen Fachverbänden kritisch zu dem Entwurf. Der Bundesrat lehnt die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen ab. Diverse Änderungsanträge wurden seither eingebracht – an der Vergütungskürzung für Psychotherapie hat sich dadurch nichts Wesentliches geändert. Der bkj teilt die fachliche Einschätzung ausdrücklich für den Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und erwartet, dass eine so breite fachliche Übereinstimmung in der Schlussabstimmung Gewicht bekommt.

Der bkj fordert:

  • die Streichung der Änderungsanträge zu § 87b Abs. 2 Satz 4 SGB V und zu den Zuschlägen für Kurzzeittherapie aus dem Gesetzentwurf,
  • eine verlässliche, dauerhafte Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln statt aus Beitragsmitteln,
  • eine Anschlussfinanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, deren Fehlen weiterhin Absolvent:innen aus der direkten Versorgung treibt.

Einordnung

Ein Beitragsstabilisierungsgesetz, das die Behandlungskapazität für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche reduziert, stabilisiert nichts. Es verschiebt Kosten – in Form von Chronifizierung, längeren Behandlungsverläufen und schulischen Folgeschäden – von der Beitragsseite auf die Betroffenen. Und es sendet einem ganzen Berufsfeld die Botschaft, dass seine Arbeit weniger wert ist als noch vor einem Jahr. Der Bundestag hat am 10. Juli die letzte Gelegenheit, das zu korrigieren.

 

Für Rückfragen:

Dr. Inés Brock-Harder                                                    Stephan Osten, M.Sc.Psych.
brock-harder@bkj-ev.de                                                osten@bkj-ev.de