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PM 07.05.2025: Erstzugangsrecht erhalten für eine unkomplizierte und barrierefreie Versorgung mit Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche

PM 07.05.2025 Erstzugang KJP

Pressemitteilung

Erstzugangsrecht erhalten für eine unkomplizierte und barrierefreie Versorgung mit Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche

Die neuen Bundesminister*innen sind ernannt, der Bundestag sortiert sich für die Ausschüsse und der Koalitionsvertrag ist verabschiedet, Zeit um in die Details zu schauen und die Vorhaben für die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den Blick zu nehmen.

Zu begrüßen ist die Anpassung der Bedarfsplanung für Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen und damit verbunden die Hoffnung auf die Ausschreibung neuer Kassensitze in unterversorgten Regionen und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet.

Eine andere Aussage jedoch trägt die Befürchtung in sich, dass das Erstzugangsrecht auf Psychotherapie beeinträchtigt werden könnte, denn ein „verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag.“ (Zitat S. 106) stellt aus unserer Sicht eine unnötige, zusätzliche Hürde für psychisch erkrankte Heranwachsende dar!

„Wenn Eltern bei ihren Kindern oder Jugendliche psychische Probleme wahrnehmen, ist ein/e Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in der richtige Anlaufpunkt. Hier wird in der Sprechstunde abgeklärt, welche Unterstützung oder Behandlung notwendig erscheint. Die geplante Neuregelung, zuvor eine kinder- oder hausärztliche Praxis aufsuchen zu müssen und sich dort bereits mit diesem sensiblen Thema zu öffnen, bedeutet eine hohe Barriere für viele Betroffene,“ gibt Hildegard Scherpe (Beisitzerin im Vorstand des bkj) zu bedenken.

„Es ist dringend erforderlich, das Erstzugangsrecht ohne Überweisung für unsere Praxen zu erhalten,“ fordert Dr. Inés Brock-Harder, Vorsitzende des bkj. „Gerade psychische Probleme gehören in die Hände der dafür qualifizierten Fachkräfte: den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Zudem haben vielerorts die Kinderarztpraxen volle Wartezimmer und zu viele Patient*innen, um auf alle Anliegen angemessen eingehen zu können, und die psychiatrischen Ambulanzen haben meist lange Wartezeiten.“

Die latent hohen Raten seelischer Belastungen und psychischer Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen sind erkannt, nun muss politisch der geeignete Rahmen geschaffen werden, damit alle auch versorgt werden können - im Gesundheitswesen und darüber hinaus.

Fazit:

  1. Die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems auch für den der Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bedeutet insbesondere eine zeitliche Verzögerung von Hilfeleistungen und damit Gefährdung von Entwicklungsprozessen.
  1. Die Versorgung psychisch kranker Patient*innen gehört in die Hände derer, die qualifiziert sind, geeignete Indikationen feststellen und Diagnosen geben können. Kinder- und Hausärzte erstellen in ihrem Konsiliarbericht ergänzend die medizinische Indikation. Daraufhin kann die passende Behandlung eingeleitet werden.
  1. Es ist sowohl für Heranwachsende als auch für oft bereits überlastete Eltern nicht zumutbar, eine unnötige Hürde in Kauf nehmen zu müssen, bis psychotherapeutische Abklärung und Hilfe erfolgt.

Die latent hohen Raten seelischer Belastungen und psychischer Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen sind erkannt, nun muss politisch der geeignete Rahmen geschaffen werden, damit alle auch versorgt werden können - im Gesundheitswesen und darüber hinaus.

Für Rückfragen:

Dr. Inés Brock-Harder                                                 Dipl. Psych. Hildegard Scherpe

brock-harder@bkj-ev.de                                              scherpe@bkj-ev.de

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