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Der bkj fordert angemessene Honorare für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

PM 15.05.2023 Der bkj fordert angemessene Honorare für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen

Zum Honorarbericht der KBV für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen für 2021
Psychotherapeut*innen liegen mehr als 50% unter dem durchschnittlichen Umsatz sämtlicher Ärzt*innengruppen - 

Die Honorarumsätze der psychologischen Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie sind im bundesweiten Vergleich kaum gestiegen. Hinzu kommen regionale Unterschiede von fast einem Drittel. Psychotherapie wird geringer honoriert, obwohl gerade in diesem Bereich ein enormer Bedarf von Patient*innen besteht, was durch die Berichte über lange Wartezeichen auf einen Therapieplatz bestätigt wird.

„Insbesondere die berufsbedingte anspruchsvolle Situation der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen wird nicht angemessen gewürdigt. Neben dem hohen Arbeitsaufwand durch eingeschränkte zeitliche Möglichkeiten mit der Klientel zu arbeiten (z.B. nachmittags nach der Schule oder den Arbeitszeiten der Eltern), tritt ein erhöhter Bedarf bei Praxisräumen und der Ausstattung für die Altersgruppen von 0 bis 21 Jahren. Hinzu kommt die Arbeit mit unterschiedlichsten Bezugspersonen und Helfersystemen und Therapiestunden, in denen mehrere Personen anwesend sind.“ sagt dazu Dr. Anja Lorenz, Beisitzerin im Vorstand.

„Damit Kinder gerne zur Behandlung kommen, muss ein großflächiges und attraktives Setting angeboten werden, oft mit Sandkasten, Hängematte, Zelt, Baumaterialien, Puppenhäuser, Ritterburgen und neben den üblichen Gesellschaftsspielen auch spezielle therapeutische Spiele. Das bedeutet viel größere Praxisräume und wesentlich mehr Ausstattung. Außerdem benötigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen mehr diagnostische Kompetenzen und Testmaterial entsprechend der unterschiedlichen Altersgruppen (0 bis 21 Jahre). Hinzu kommen ein größeres Spektrum an Störungsbildern und viele unterschiedliche teure Entwicklungstests.

Auch die komplexeren Problemstellungen und Behandlungskompetenzen – von der Regulationsstörung des Säuglings, der Arbeit mit zerstrittenen Eltern bis zur Suizidalität Jugendlicher – müssen bedacht werden. Oft müssen Lehrer*innen, Erzieher*innen, Jugendämter etc. einbezogen werden. Termine werden häufiger nicht wahrgenommen wegen Ferien oder Krankheit, oder weil ein Jugendlicher den Termin vergisst – Ausfallhonorar kann nur selten eingefordert werden.“ konstatiert die Bundesvorsitzende Dr. Inés Brock-Harder.

Die Honorarsätze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen müssten daher dringend an die beschriebene umfangreiche und aufwendige Tätigkeit ausgerichtet werden. Im Interesse einer guten Versorgung fordern wir eine Diskussion über eine neue Honorargerechtigkeit, die am tatsächlichen Aufwand orientiert ist.

Für Rückfragen:

Frau Dr. Inés Brock-Harder, mobil: 0170 3632365, Frau Dr. Anja Lorenz, mobil: 0151-21657670