Warum muss man so lange auf einen Behandlungsplatz warten?
Die Niederlassung als Psychotherapeut*in (wie auch bei den Ärzten*innen) unterliegt Regelungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen (sogenannte Bedarfsplanung), in der eine bestimmte Verhältniszahl einer gewissen Region zwischen Bevölkerungsdichte und Arzt*Ärztin festgelegt wurden. Dies bedeutet, dass man sich als Psychotherapeut*in nicht frei niederlassen kann, sondern einen Antrag beim zuständigen Zulassungsausschuss stellen muss. Die meisten Bezirke in Deutschland sind für neue Niederlassungen gesperrt.
Dies hat insbesondere bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zu erheblichen Versorgungsengpässen geführt, die zum Teil sehr erhebliche Wartezeiten von mehreren Wochen oder Monaten mit sich bringen.
Zu bedenken ist dabei auch, dass das Zeitfenster, um Kinder und Jugendliche behandeln zu können, in der Regel auf den Nachmittag und frühen Abend begrenzt ist, so dass nur bestimmte Kapazitäten pro Psychotherapeut*in zur Verfügung stehen. Da psychotherapeutische Behandlungen auch zeitintensiv sind, also oft mehrere Monate bis Jahre benötigen, dauert es oft lange, bis ein neuer Behandlungsplatz frei wird.