Berufspolitik

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) versandte am 3. Januar 2019 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapieausbildung. Die Verbände hatten bis Ende Januar Zeit ihre Stellungnahme abzugeben und für den 4. Februar waren ca. 50 Verbands- und Interessenvertreter ins BMG in Bonn zu einer mündlichen Anhörung geladen.

Diese hatten die Möglichkeit in max. 5 Minuten die wichtigsten Punkte ihrer Stellungnahmen vorzutragen. 

Es begann mit einer eher polemischen Ablehnung des Referentenentwurfes durch die Bundesärztekammer, demgegenüber stand dann die grundsätzliche Anerkennung des Referentenentwurfes durch die Bundespsychotherapeutenkammer. Herr Munz Präsident der BPtK begrüßte die Erweiterung der Legaldefinition und forderte eine Regelung für die finanzielle Unterstützung der ambulanten Weiterbildung und für das Studium eine verbindliche Vorgabe von zwei psychotherapeutischen Verfahren und die Erweiterung um ein Praxissemester.

So reihte sich eine Stellungnahme an die andere, i.d.R. fokussierten die Verbände auf ca. drei zentrale Aussagen ihrer Stellungnahmen.

Die Stellungnahmen aus der Ärzteschaft waren z.T. sehr heftig, der Berufsverband der ärztlichen Psychotherapeuten nannte den Entwurf des BMG sogar unseriös! Er schüre die Konflikte zwischen der Medizin und der Psychologie. Von den ärztlichen Verbänden wurden die Berufsbezeichnung und natürlich der Modellstudiengang unisono mit mehr oder weniger drastischen Formulieren abgelehnt (KBV „Grober Unfug“). Viele sprachen sich sogar gegen einen „Neuen Heilberuf“ aus, der durch die Vorlage geschaffen würde. Insgesamt wurde von den ärztlichen Vertreterinnen und Vertretern von Psychologie und Psychologen gesprochen, Psychotherapie wurde als Methode bezeichnet und als eigenständigen Heilberuf abgelehnt, KJP kam bei ihnen gar nicht vor. Die Abschaffung des Konsiliarberichtes wurde ebenfalls von allen ärztlichen Verbänden abgelehnt. Die Stellungnahme der SpiFa (Fachärzteverband) gipfelte in der Forderung nach der Trennung der Kassenärztlichen- von der zukünftigen Kassenpsychotherapeutischen Selbstverwaltung.

Bis auf die Vertreterin eines KJP-Lehrstuhls wurde die KJP auch von den sehr zahlreich vertretenen Repräsentanten der Psychologie ignoriert. Diese begrüßten den Referentenentwurf und forderten mehr oder weniger deutlich den polyvalenten Bachelor als breite Basisqualifikation in Psychologie.

Von nahezu allen Vertreterinnen und Vertretern der Psychotherapeuten wurden, die Ausweitung des Studiums um ein Praxissemester, die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung, die Ausweitung der Übergangsregelungen und eine Lösung für die Vergütung der jetzigen PiA’s gefordert.

Die Vertreter der Krankenkassen, kritisierten u.a. die Regelungen zum GBA und forderten eine Bedarfsplanung für PT. Sie stellten die frühe Approbation in Frage, weil dadurch die Patientensicherheit gefährdet würde.

Die Anhörung war durch eine hohe Emotionalität seitens der ärztlichen Vertreterinnen und Vertreter geprägt. Dabei gingen unsere Themen wie die Öffnung für die HAW und die Berücksichtigung der besonderen Kompetenzen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen etwas unter. Obwohl die Vertreter der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und neben uns die VAKJP dies auch in den kurzen Statements sehr deutlich gefordert haben.

Der Referentenentwurf und unsere Stellungnahme sind hier auf unserer Homepage nachzulesen. Die Stellungnahmen der Verbände - in der schriftlich vorliegenden Form - werden auf der Homepage des BMG veröffentlicht!

Matthias Fink

Referentenenwurf des BMG

bkj-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG Januar 2019