PM 10.02.2026 zum Thema „Honorarverhandlungen für Psychotherapeut*innen“
20260210_PM_Honorarverhandlungen Psychotherapeuten
Honorarverhandlungen für Psychotherapeut*innen
Der Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e. V. (bkj) unterstreicht mit Nachdruck die Notwendigkeit, die Honorare für Psychotherapeut*innen zu erhöhen, statt abzusenken.
Hintergrund sind aktuelle Bestrebungen des GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss, psychotherapeutische Leistungen pauschal abzuwerten. Nach Medien- und Verbandsberichten ist eine Senkung von 10 Prozent im Gespräch, obwohl der Versorgungsbedarf – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – seit Jahren hoch ist und weiter steigt. Parallel dazu hat der Bewertungsausschuss angekündigt, die Angemessenheit der psychotherapeutischen Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu überprüfen und darüber bereits am 11. März 2026 zu entscheiden.
„Eine Praxis zu führen wird immer teurer, die Kosten für Miete und Energie steigen. Insbesondere für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ist zu beachten, dass für die Behandlung der Altersgruppen von 0–21 Jahren unterschiedliche Raumausstattungen und Spielflächen zu mehr Quadratmetern führen als in der Erwachsenentherapie üblich. Auch die therapeutischen Arbeitsmaterialien sind ungleich vielfältiger“, betont Dr. Inés Brock-Harder, Vorsitzende des bkj.
„Außerdem ist nicht zu vergessen, dass viele ältere Kolleg*innen ihre Tätigkeit in nächster Zeit beenden wollen. Die Ablösesummen für junge Neuapprobierte sind hoch und können diese finanziell überfordern. Und: Psychotherapeut*innen sind die am schlechtesten bezahlte Berufsgruppe unter den Versorgern im Gesundheitssystem,“ so Brock-Harder weiter.
Wegen des weiterhin hohen Bedarfes psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher sollte im Gegenteil die – auch finanzielle – Attraktivität des Berufes erhöht werden. Gerade nach der Ausbildungsreform und der ausbleibenden Weiterbildungsfinanzierung stellt sich die Frage, wie viele Approbierte das Vertiefungsgebiet Kinder und Jugendliche künftig überhaupt wählen werden?
„Eigentlich ist es notwendig, die ambulante Versorgung und Prävention – auch eine Aufgabe der Krankenkassen – auszubauen, damit sich Erkrankungen nicht chronifizieren und stationäre Behandlungen dann erforderlich werden. Gerade bei Kindern sind die Folgekosten bei Nichtbehandlung noch um ein Vielfaches höher. Speziell unsere Arbeit ist schon jetzt nicht hoch genug bewertet“, sagt Michael Becker, Beisitzer im Vorstand und niedergelassener Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.
Eine Abwertung der Leistungen zur Behandlung psychisch Erkrankter bei gleichzeitig unveränderter Versorgungslücke, wäre ein fatales Signal an alle Betroffenen – und an die gesamte Versorgungslandschaft. Sie vermittelt den Eindruck, dass psychische Erkrankungen nicht mit derselben Ernsthaftigkeit behandelt werden wie körperliche Erkrankungen.
Der bkj fordert daher, von pauschalen Honorarabsenkungen Abstand zu nehmen und stattdessen eine sachgerechte, transparente und kostenorientierte Bewertung psychotherapeutischer Leistungen vorzunehmen. Wir brauchen eine offene und ehrliche Debatte darüber, was psychische Gesundheit unserer Gesellschaft wert ist.
Für Rückfragen:
Dr. Inés Brock-Harder Michael Becker
brock-harder@bkj-ev.de becker@bkj-ev.de
mobil 0049 (0) 170 36 32 365