Empfehlungen des bkj / Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis – KCanG
Empfehlungen des bkj zur Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundestages
GESETZ ZUM KONTROLLIERTEN UMGANG MIT CANNABIS UND ZUR ÄNDERUNG WEITERER VORSCHRIFTEN - KCanG
Grundsätzlich erachten wir die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums, in begrenzten Mengen für Erwachsene, für einen richtigen Schritt. Er muss jedoch von stringenten Präventionskonzepten und Jugendschutz-Initiativen flankiert werden. Insbesondere junge Menschen bis 21 Jahre müssen vor Folgeschäden geschützt werden.
Aus der Sicht des Bundesverbandes für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bkj) ist zu konstatieren, dass die Gefahr besteht, vor allem bei regelmäßiger Substanzaufnahme, psychische Auffälligkeiten bis hin zu psychotischen Symptomen auszuprägen. Auch Auswirkungen im Bereich der sozialen Integration und im schulischen wie beruflichen Werdegang sind bei gehäuftem Konsum zu beobachten.
Auf der anderen Seite ist die Entkriminalisierung des Konsums von 18-21-Jährigen gut, denn sie entlastet die Polizei und Gerichte, sondern dünnt den verheerenden Schwarzmarkt aus, weil viele junge Erwachsene den Kontakt zu Dealern meiden können. Dieser Kontaktabbruch verhindert auch den Zugang zu weiteren Drogen, welche noch deutlich schädlichere Auswirkungen haben können. Auch die Streichung von Einträgen nach BtMG im Bundeszentralregister kann helfen Stigmatisierungen im späteren Leben zu verhindern.
Auch kann eine gesteuerte Cannabislegalisierung den Zugang zu alternativen Behandlungsoptionen für psychische Störungen und somatische Erkrankungen bieten.
Für die weiteren Beratungen im Bundestag empfehlen wir den Fokus auf folgende flankierende Maßnahmen:
- Aufklärung für Eltern und junge Menschen über mögliche Gehirnschädigungen, drogeninduzierte psychische Störungen und Veränderungen im Sozialverhalten
- Werbeverbot für Cannabis soll von einem Werbeverbot für Alkohol flankiert werden, wie auch bei Tabak- und Nikotinprodukten bereits gelungen
- Präventionsprogramme müssen verbindlich in den weiterführenden Schulen und bei freien Trägern etabliert oder erweitert werden (auch hierbei sollen Alkohol und Tabak- und Nikotinwaren einbezogen werden)
Die Eigenverantwortung der Menschen im Bereich des Drogenkonsums zu stärken ist prinzipiell eine gute Botschaft für Heranwachsende, die sich noch sehr an der Peergroup und an Erwachsenen orientieren.
Unsere Hoffnung ist, dass die Legalisierung den ‚Reiz des Verbotenen‘ reduziert, der besonders junge Menschen in der Adoleszenz betrifft. Hierfür bedarf es jedoch einem verständlichen und alltagspraktischen gesetzlichen Rahmen.