Der Entwurf zur Reform des Psychotherapeutenausbildungsgesetzes wird vom bkj insoweit begrüßt, als dass damit versucht wird, bestehende Mängel in der Ausbildung zu beseitigen. Hier sind insbesondere die durch die Bologna-Reform bedingten unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen zur postgradualen Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zum Psychologischen Psychotherapeuten zu nennen, als auch die unhaltbaren ökonomischen Ausbildungsbedingungen während der Praktischen Tätigkeit der Ausbildungsteilnehmer*innen.
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