Was ist Psychotherapie?
Mit Psychotherapie werden emotionale und psychische Störungen behandelt.
Diese können sehr unterschiedliche Symptome auslösen, wie zum Beispiel Ängste gegenüber bestimmten Dingen oder Tieren, Prüfungsängste, Versagensängste, Trennungsängste, Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen, gestörtes Essverhalten, aggressive Verhaltensweisen, Schlafstörungen, Selbstzweifel, Probleme im sozialen Kontakt, hyperaktives Verhalten u.a.
Die Ursachen für solche Probleme sind sehr unterschiedlich; manchmal sind sie Reaktion auf sehr belastende Ereignisse, sie können aber auch auf Erlebnisse zurückzuführen sein, die weit im Leben zurück liegen. Dies kann erst eine genaue Untersuchung und Diagnostik herausfinden.
Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren.

Als wissenschaftlich anerkannte Verfahren gelten:
a) die Psychoanalyse
b) die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
c) die Verhaltenstherapie
d) die Gesprächspsychotherapie (für erwachsene Patienten)
e) die systemische Familientherapie.

Bisher werden von den Krankenkassen nur für die Verfahren a, b und c  die Kosten übernommen.


Beantragung von Psychotherapie
Menschen mit psychischen Problemen bzw. Eltern mit Kindern, die emotionale Probleme haben,  können sich direkt an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden, man benötigt keine Überweisung des Haus- oder Facharztes („Erstzugangsrecht“).
Zunächst stehen 5 Probesitzungen zur Verfügung („probatorische Sitzungen“), in denen die Diagnostik durchgeführt wird, um zu klären, ob die Probleme mit Hilfe einer Psychotherapie zu behandeln sind, und auch um zu klären, ob der Psychotherapeut der richtige Behandler für den jeweiligen Patienten ist.
Dann stellt der Psychotherapeut einen Antrag auf Psychotherapie (im jeweiligen Verfahren) entweder als Kurzzeitpsychotherapie oder als Langzeitpsychotherapie. Für den Antrag bei der Krankenkasse wird auch eine Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes (z.B. Kinderarzt) benötigt („Konsiliarbericht“). Bei Langzeitpsychotherapien muss der Psychotherapeut einen Bericht an einen Gutachter schreiben (in anonymisierter Form), der dann prüft, ob eine solche Behandlung notwendig ist und den Stundenumfang festlegt.
Bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind in der Regel auch Sitzungen mit den Bezugspersonen vorgesehen. Dies können neben den Eltern (Erziehungsberechtigten) auch andere Bezugspersonen (Partner, Erzieher, Großeltern) sein.


Schweigepflicht
Psychotherapeuten unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Dies gehört zu ihren Pflichten als Psychotherapeut und ist in der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer festgelegt.
Psychotherapie benötigt ein stabiles Vertrauensverhältnis, ohne das keine wirkliche Behandlung möglich ist. Die Schweigepflicht bei einer Psychotherapie gilt auch gegenüber Ärzten, Lehrern oder Ämtern. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen gilt sie ebenso gegenüber den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Psychotherapeuten können von ihrer Schweigepflicht befreit werden, dies muss aber schriftlich erfolgen („Schweigepflichtsentbindung“).


Therapeutensuche
Adressen und Kontaktdaten niedergelassener Psychotherapeuten erhalten Sie entweder über Ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Auf unserer Homepage finden sie auf der Startseite einen Therapeutensuchdienst, über den Sie mittels einer Postleitzahl oder eines Ortes Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten finden, die im bkj Mitglied sind.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten arbeiten auch als Angestellte in Erziehungsberatungsstellen oder in Ambulanzen von Kliniken, bzw. in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.


Buchveröffentlichung
"Ich sehe was, was Du nicht siehst"
Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Perspektiven in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

In der Geschäftsstelle des bkj zu einem ermäßigten Preis € 25,-- zu bestellen.
Tagungsbuch

18. Konferenz für wissenschaftlichen Austausch
11.02.2012, Frankfurt a. M.

Die Psychoanalytische Behandlung von Depressionen im Kindes- und Jugendalter:
Theorie-Leitlinien-Kasuistik
Mit Expertendiskussion der neuen Leitlinie Depression
Anmeldung:kwa@VAKJP.de

Symposium "Angst essen Seele auf"- Elternängste- Kinderängste.
Dr. med. Nikolaus Hofacker und Prof. Dr. med. Peter Henningsen, Dr. Yonca Izat
11.02.2012 in München
Information:
Münchner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse e.V. (MAP), Rosenheimer Straße 1, 81667 München, Tel. 089- 2715966, info@psychoanalyse-map.de,
www.psychoanalyse-map.de

Symposium: "Kindertherapie und Kinderpsychiatrie im Dialog-Autismus, ADHS, Schulverweigerung"
17.02.-19.02.2012 in Benediktbeuern

Tagungsort: Kloster Benediktbeuren, Don-Bosco-Str. 1, 83671 Benediktbeuren
www.aerztliche-akademie.de

2. Symposium der AVP
"Aus der Erfahrung zur Therapie-muss ich jeden Patienten behandeln können?"
17.03.2012 in Berlin

VPP - Zweites Symposium Psychotherapie der AVP in 2012 in Berlin
Informationen


"EMDR und Familientherapie- ein integriertes Modell für bindungstraumatisierte Kinder"
25.03.2012 in Köln

Informationen und Anmeldung

59. Jahrestagung der VAKJP; "...jetzt aber in echt!"-Facetten des Spielens in der kinderanalytischen Arbeit.
29.04.-01.05.2012 in Berlin

Informationen unter:
www.vakjp.de

10. Psychotherapietage des Kindes- und Jugendalters auf Langeoog Zeitgeist - Umwelten von Psychotherapie
28.05. - 02.06.12

PsychotherapieInfo/Programm:
Programm_2012