Was ist Psychotherapie?
Mit Psychotherapie werden emotionale und psychische Störungen behandelt.
Diese können
sehr unterschiedliche Symptome auslösen, wie zum Beispiel Ängste gegenüber
bestimmten Dingen oder Tieren, Prüfungsängste, Versagensängste, Trennungsängste,
Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen, gestörtes Essverhalten, aggressive
Verhaltensweisen, Schlafstörungen, Selbstzweifel, Probleme im sozialen Kontakt,
hyperaktives Verhalten u.a.
Die Ursachen für solche Probleme sind sehr
unterschiedlich; manchmal sind sie Reaktion auf sehr belastende Ereignisse, sie
können aber auch auf Erlebnisse zurückzuführen sein, die weit im Leben zurück
liegen. Dies kann erst eine genaue Untersuchung und Diagnostik herausfinden.
Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische
Verfahren.
Als wissenschaftlich anerkannte Verfahren gelten:
a) die Psychoanalyse
b) die tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie
c) die Verhaltenstherapie
d) die Gesprächspsychotherapie
(für erwachsene Patienten)
e) die systemische Familientherapie.
Bisher
werden von den Krankenkassen nur für die Verfahren a, b und c die Kosten
übernommen.
Beantragung von
Psychotherapie
Menschen mit psychischen Problemen bzw. Eltern mit
Kindern, die emotionale Probleme haben, können sich direkt an einen
niedergelassenen Psychotherapeuten wenden, man benötigt keine Überweisung des
Haus- oder Facharztes („Erstzugangsrecht“).
Zunächst stehen 5 Probesitzungen
zur Verfügung („probatorische Sitzungen“), in denen die Diagnostik durchgeführt
wird, um zu klären, ob die Probleme mit Hilfe einer Psychotherapie zu behandeln
sind, und auch um zu klären, ob der Psychotherapeut der richtige Behandler für
den jeweiligen Patienten ist.
Dann stellt der Psychotherapeut einen Antrag
auf Psychotherapie (im jeweiligen Verfahren) entweder als Kurzzeitpsychotherapie
oder als Langzeitpsychotherapie. Für den Antrag bei der Krankenkasse wird auch
eine Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes (z.B. Kinderarzt)
benötigt („Konsiliarbericht“). Bei Langzeitpsychotherapien muss der
Psychotherapeut einen Bericht an einen Gutachter schreiben (in anonymisierter
Form), der dann prüft, ob eine solche Behandlung notwendig ist und den
Stundenumfang festlegt.
Bei der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern
und Jugendlichen sind in der Regel auch Sitzungen mit den Bezugspersonen
vorgesehen. Dies können neben den Eltern (Erziehungsberechtigten) auch andere
Bezugspersonen (Partner, Erzieher, Großeltern)
sein.
Schweigepflicht
Psychotherapeuten
unterliegen einer strengen Schweigepflicht. Dies gehört zu ihren Pflichten als
Psychotherapeut und ist in der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer
festgelegt.
Psychotherapie benötigt ein stabiles Vertrauensverhältnis, ohne
das keine wirkliche Behandlung möglich ist. Die Schweigepflicht bei einer
Psychotherapie gilt auch gegenüber Ärzten, Lehrern oder Ämtern. Bei der
Behandlung von Kindern und Jugendlichen gilt sie ebenso gegenüber den Eltern
bzw. Erziehungsberechtigten.
Psychotherapeuten können von ihrer
Schweigepflicht befreit werden, dies muss aber schriftlich erfolgen
(„Schweigepflichtsentbindung“).
Therapeutensuche
Adressen
und Kontaktdaten niedergelassener Psychotherapeuten erhalten Sie entweder über
Ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Auf unserer
Homepage finden sie auf der Startseite einen Therapeutensuchdienst, über den Sie
mittels einer Postleitzahl oder eines Ortes Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten finden, die im bkj Mitglied sind.
Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten arbeiten auch als Angestellte in
Erziehungsberatungsstellen oder in Ambulanzen von Kliniken, bzw. in der Kinder-
und Jugendpsychiatrie.
Buchveröffentlichung
"Ich sehe was, was Du nicht siehst"
Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Perspektiven in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
In der Geschäftsstelle des bkj zu einem ermäßigten Preis € 25,-- zu bestellen.
Tagungsbuch
18. Konferenz für wissenschaftlichen Austausch
11.02.2012, Frankfurt a. M.
Die Psychoanalytische Behandlung von Depressionen im Kindes- und Jugendalter:
Theorie-Leitlinien-Kasuistik
Mit Expertendiskussion der neuen Leitlinie Depression
Anmeldung:kwa@VAKJP.de
Symposium "Angst essen Seele auf"- Elternängste- Kinderängste.
Dr. med. Nikolaus Hofacker und Prof. Dr. med. Peter Henningsen, Dr. Yonca Izat
11.02.2012 in München
Information:
Münchner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse e.V. (MAP), Rosenheimer Straße 1, 81667 München, Tel. 089- 2715966, info@psychoanalyse-map.de,
www.psychoanalyse-map.de
Symposium: "Kindertherapie und Kinderpsychiatrie im Dialog-Autismus, ADHS, Schulverweigerung"
17.02.-19.02.2012 in Benediktbeuern
Tagungsort: Kloster Benediktbeuren, Don-Bosco-Str. 1, 83671 Benediktbeuren
www.aerztliche-akademie.de
2. Symposium der AVP
"Aus der Erfahrung zur Therapie-muss ich jeden Patienten behandeln können?"
17.03.2012 in Berlin
VPP - Zweites Symposium Psychotherapie der AVP in 2012 in Berlin
Informationen
"EMDR und Familientherapie- ein integriertes Modell für bindungstraumatisierte Kinder"
25.03.2012 in Köln
Informationen und Anmeldung
59. Jahrestagung der VAKJP; "...jetzt aber in echt!"-Facetten des Spielens in der kinderanalytischen Arbeit.
29.04.-01.05.2012 in Berlin
Informationen unter:
www.vakjp.de
10. Psychotherapietage des Kindes- und Jugendalters auf Langeoog Zeitgeist - Umwelten von Psychotherapie
28.05. - 02.06.12
PsychotherapieInfo/Programm:
Programm_2012