Das Berufsrecht regelt Zugang und Berufsausübung der freien Berufe. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Viele (bei weitem jedoch nicht sämtliche) freiberufliche Tätigkeiten werden in Deutschland durch sogenannte „Standesordnungen“ geregelt, im Falle der Psychotherapeuten ist dies eine der Aufgaben der Psychotherapeutenkammern .
Der Zugang zu den Berufen Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist durch das Psychotherapeutengesetz geregelt, das 1998 den beiden Berufen einen eigenständigen Platz unter den Heilberufen gegeben hat. Das PTG regelt, wer welche Berufsbezeichnung führen darf und wozu er dann berechtigt ist. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind mit der Approbation, die berufsrechtlich zur Führung der Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ qualifiziert, berechtigt, Kinder und Jugendliche bis zum21. Lebensjahr zu behandeln. Psychologische Psychotherapeuten dürfen berufsrechtlich alle Altersgruppen behandeln, sozialrechtlich müssen sie eine Zusatzqualifikation erwerben, um auch Kinder und Jugendliche behandeln zu dürfen. Mit der Approbation erwirbt man aber - vergleichbar mit der ärztlichen Approbation - noch nicht die Berechtigung zur Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).
Im Rahmen des Sozialrechtes (Sozialgesetzbuch V: Gesetzliche Krankenversicherung) wird für Psychotherapeuten geregelt, wer welche Leistungen unter welchen Umständen im Rahmen der Sozialversicherungssysteme erbringen darf und wie sie finanziert werden (Psychotherapierichtlinien, Psychotherapie – Vereinbarung). Gegenstand ist die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Als Psychotherapie gelten derzeit die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.
Außerhalb der GKV gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Behandlung von Versicherten, die beihilfebrechtigt sind, ist in der Beihilfeverordnung geregelt.
Buchveröffentlichung
"Ich sehe was, was Du nicht siehst"
Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Perspektiven in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
In der Geschäftsstelle des bkj zu einem ermäßigten Preis € 25,-- zu bestellen.
Tagungsbuch
18. Konferenz für wissenschaftlichen Austausch
11.02.2012, Frankfurt a. M.
Die Psychoanalytische Behandlung von Depressionen im Kindes- und Jugendalter:
Theorie-Leitlinien-Kasuistik
Mit Expertendiskussion der neuen Leitlinie Depression
Anmeldung:kwa@VAKJP.de
Symposium "Angst essen Seele auf"- Elternängste- Kinderängste.
Dr. med. Nikolaus Hofacker und Prof. Dr. med. Peter Henningsen, Dr. Yonca Izat
11.02.2012 in München
Information:
Münchner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse e.V. (MAP), Rosenheimer Straße 1, 81667 München, Tel. 089- 2715966, info@psychoanalyse-map.de,
www.psychoanalyse-map.de
Symposium: "Kindertherapie und Kinderpsychiatrie im Dialog-Autismus, ADHS, Schulverweigerung"
17.02.-19.02.2012 in Benediktbeuern
Tagungsort: Kloster Benediktbeuren, Don-Bosco-Str. 1, 83671 Benediktbeuren
www.aerztliche-akademie.de
2. Symposium der AVP
"Aus der Erfahrung zur Therapie-muss ich jeden Patienten behandeln können?"
17.03.2012 in Berlin
VPP - Zweites Symposium Psychotherapie der AVP in 2012 in Berlin
Informationen
"EMDR und Familientherapie- ein integriertes Modell für bindungstraumatisierte Kinder"
25.03.2012 in Köln
Informationen und Anmeldung
59. Jahrestagung der VAKJP; "...jetzt aber in echt!"-Facetten des Spielens in der kinderanalytischen Arbeit.
29.04.-01.05.2012 in Berlin
Informationen unter:
www.vakjp.de
10. Psychotherapietage des Kindes- und Jugendalters auf Langeoog Zeitgeist - Umwelten von Psychotherapie
28.05. - 02.06.12
PsychotherapieInfo/Programm:
Programm_2012